Vorbereitende Untersuchungen

Die Stadt hat vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Vorbereitende Untersuchungen (VU) durchzuführen oder zu veranlassen, die erforderlich sind, um Beurteilungsgrundlagen zu gewinnen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen. Die Vorbereitenden Untersuchungen sollen sich auch auf nachteilige Auswirkungen erstrecken, die sich für die von der beabsichtigten Sanierung unmittelbar Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich voraussichtlich ergeben werden.

Nach § 141 BauGB sind vorbereitende Untersuchungen erforderlich, um Entscheidungsgrundlagen über die Notwendigkeit und Durchführbarkeit der Sanierung zu erhalten und um die Voraussetzungen für die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes zu schaffen.

Vorbereitende Untersuchungen „Beamtenviertel“

Die Ratsversammlung der Stadt Brunsbüttel hat am 25.02.2015 den Beschluss über die Vorbereitenden Untersuchungen (VU) gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst. Damit verbunden sind für das abgegrenzte Gebiet zum einen die Auskunftspflicht gemäß § 138 BauGB und die Möglichkeit der Veränderungssperre gemäß § 15 BauGB.

Die Vorbereitenden Untersuchungen im Gebiet “Beamtenviertel und angrenzende Straßen” sind abgeschlossen und in das Integrierte Entwicklungskonzept IEK eingeflossen. Die Ergebnisse wurden durch complan Kommunalberatung zusammen mit dem Bauamt in einer Abschlussveranstaltung am 30.05.2017 in der Aula der Gemeinschaftsschule vorgestellt.

In vielen Städten sind nicht nur einzelne Gebäude erhaltenswert, sondern ganze Straßenzüge, Plätze, historische Stadtkerne oder Stadtquartiere. Aufgabe des Städtebaulichen Denkmalschutzes ist es, diese historischen Ensembles mit ihrem besonderen Charakter und in ihrer Gesamtheit zu erhalten. Das Bund-Länder-Programm “Städtebaulicher Denkmalschutz” unterstützt Gesamtmaßnahmen, um insbesondere historische Stadtkerne zu erhalten.

Die Aufgabenstellung sieht darüber hinaus die Erarbeitung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes vor. Beides ist an der Strategie des Programms Städtebaulicher Denkmalschutz auszurichten. Das Baugesetzbuch (BauGB) bildet die rechtliche und verfahrenstechnische Grundlage, nach der Sanierungsmaßnahmen vorbereitet, durchgeführt und gemäß den Richtlinien der Länder gefördert werden.

Die historischen Stadtkerne und Stadtquartiere sollen sich zu lebendigen Orten entwickeln, die für Wohnen, Arbeit, Kultur und Freizeit gleichermaßen attraktiv sind und sowohl Einwohner als auch Besucher anziehen.

Auch als Wirtschafts- und Standortfaktor stellen baukulturell wertvolle Stadtkerne und Stadtquartiere ein großes Potenzial dar: Aufgrund ihres historisch gewachsenen Stadtkerns und ihres individuellen Erscheinungsbildes sind sie attraktiv für Touristen und werden von Unternehmen bei der Standortwahl bevorzugt. Darüber hinaus stärken Sanierungsmaßnahmen die örtliche mittelständische Wirtschaft, insbesondere das Handwerk.