Fördergrundsätze für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen

Für alle Fördermittel gilt gleichermaßen:

  • Die Beantragung und Genehmigung muss vor Baubeginn erfolgen.
  • Die Baumaßnahme muss nach den Zielen und Zwecken der Sanierung erforderlich sein und/oder wirtschaftlich vertretbar sein. Die städtebauliche Planung ist zu beachten.
  • Die Maßnahme muss den städtebaulichen, gestalterischen und ggf. denkmalpflegerischen Anforderungen/ Zielsetzungen entsprechen.

Die Städtebauförderung soll die Sanierungstätigkeit befördern. Die Zuschüsse und Darlehen aus öffentlichen Haushalten helfen den Bauherren z. B. bei der oft recht aufwändigen Erhaltung und Sanierung von Altbausubstanz und stellen so einen Anreiz für Investitionen dar. Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden im Sanierungsgebiet können für die Modernisierung und Instandsetzung Städtebaufördermittel in Anspruch nehmen. Bei den Sanierungsarbeiten sind städtebaulich-gestalterische und denkmalpflegerische Belange zu beachten.

Die Stadt kann den Eigentümern für die unrentierlichen Kosten der Modernisierung und Instandsetzung Städtebauförderungsmittel zur Verfügung stellen. Erstattet werden dabei die Kosten, die nicht aus Miet- oder Pachterträgen und etwaigen anderen Fördermitteln, z. B. der Wohnraumförderung, gedeckt werden können. Aufgrund des Städtebauförderungsverfahrens werden die unrentierlichen Kosten nach einer sog. Kostenerstattungsbetragsberechnung gefördert. Wesentliche Kriterien bei der Förderung sind neben den Baukosten und den Mieterträgen auch der Gebäuderestwert (vor der Sanierung) und die Restnutzungsdauer nach Durchführung der Modernisierung.

Zur Wahrung der Gleichbehandlung sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer, an deren baulichen Anlagen im Rahmen der Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Missstände und Mängel gemäß § 177 BauGB festgestellt wurden, von der Stadt über die Möglichkeiten des Einsatzes von Städtebauförderungsmitteln zur Anteilfinanzierung der Ausgaben der Modernisierung und Instandsetzung und über die Förderbedingungen zu informieren.