Die Stadt Brunsbüttel wurde im Jahre 2014 in das Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ aufgenommen. Zum Schutz der städtebaulichen Eigenart und zum Erhalt der stadtgestalterischen Qualität des Beamtenviertels wurde bereits 2004, zuletzt geändert 2009, eine Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB mit einer Gestaltungsanleitung erlassen.
Zusätzlich besteht seit Ende 2015, nach einer Novellierung des Schleswig-Holsteinischen Denkmalschutzgesetzes, eine „Sachgesamtheit“ der „Wohnsiedlung der Bediensteten des Nord-Ostsee-Kanals“ für einen Großteil der Gebäude im Sanierungsgebiet.