Gestaltungshandbuch
für den Hochbau

Wozu ein Gestaltungshandbuch?

Im Beamtenviertel und den anderen Bereichen des Sanierungsgebiets stehen in den kommenden Jahren bauliche Veränderungen durch Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie die Notwendigkeit von energetischen Sanierungen an. Es besteht somit seitens Stadt Brunsbüttel ein Handlungsbedarf, die anstehenden Veränderungen und den individuellen Gestaltungswillen der Eigentümerinnen und Eigentümer durch eine gestalterische Rahmensetzung zu steuern – das Gestaltungshandbuch.

Hintergrund

Die Stadt Brunsbüttel wurde im Jahre 2014 in das Städtebauförderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ aufgenommen. Zum Schutz der städtebaulichen Eigenart und zum Erhalt der stadtgestalterischen Qualität des Beamtenviertels wurde bereits 2004, zuletzt geändert 2009, eine Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB mit einer Gestaltungsanleitung erlassen.

Zusätzlich besteht seit Ende 2015, nach einer Novellierung des Schleswig-Holsteinischen Denkmalschutzgesetzes, eine „Sachgesamtheit“ der „Wohnsiedlung der Bediensteten des Nord-Ostsee-Kanals“ für einen Großteil der Gebäude im Sanierungsgebiet.

Ein Wegweiser für bauliche Veränderungen

Es hat einige Zeit in Anspruch genommen, aber nun hat die Ratsversammlung der Stadt Brunsbüttel in ihrer Sitzung am 1. Juni 2022 das Gestaltungshandbuch für das Beamtenviertel und die angrenzenden Straßenzüge beschlossen.

Mit dem vorliegenden Gestaltungshandbuch wird die zuvor geltende Gestaltungsanleitung aktualisiert und für das gesamte Sanierungsgebiet fortentwickelt. Das Gestaltungshandbuch soll ein bedeutendes Steuerungsinstrument für den Erhalt und die Weiterentwicklung eines harmonischen, qualitätsvollen und historischen Orts- und Straßenbildes im Sanierungsgebiet sein.

Das Gestaltungshandbuch soll die Eigentümer und Eigentümerinnen für die städtebauliche und siedlungshistorische Bedeutung des Sanierungsgebietes sensibilisieren und ihnen eine Hilfestellung für eine Gebäudesanierung sein, die auf der einen Seite die Wohnqualität erhöht und auf der anderen Seite dem Wunsch der Stadt Brunsbüttel gerecht wird, das Beamtenviertel und die angrenzenden Bereiche langfristig zu erhalten. Das Gestaltungshandbuch soll zudem einen Beitrag zur Stärkung der Identifikation der Bewohnerinnen und Bewohner mit ihrem Wohnort leisten.

Hinweis für Eigentümer und Bauherren

Generell gilt, dass für alle baulichen Veränderungen gemäß § 173 BauGB Genehmigungen bei der Stadt Brunsbüttel einzuholen sind.