26.11.2020, 18.00 bis 19.30 Uhr. Die Veranstaltung findet ausschließlich online statt.
mehr erfahrenBEAMTENVIERTEL
ORTSENTWICKLUNG
BRUNSBÜTTEL
Interaktive Karte Sanierungsgebiet
Auf der interaktiven Karte sehen Sie die Einzelmaßnahmen im Rahmen der Ortsentwicklung und den Bereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes. Klicken Sie auf die grünen Bereiche und Pinnadeln, um weitere Informationen zur jeweiligen Einzelmaßnahme zu erhalten.
"Gartenstadt Beamtenviertel
zentral Wohnen und Geschichte weiterleben"
Aktuelle Projekte
Informationsveranstaltung Städtebauförderung
Am Tag des offenen Denkmals am 13. September 2020 informieren der Sanierungsträger GOS mbH und das Sanierungsmanagement über das Verfahren und Angebote an die Bürger....
mehr erfahrenGestaltungshandbuch für den Hochbau
Das neue Gestaltungshandbuch wird ein bedeutendes Steuerungsinstrument für den Erhalt und die Weiterentwicklung eines harmonischen, qualitätsvollen und historischen Stadtbildes sein. In der weiteren Vorbereitung und...
mehr erfahrenSie sind Eigentümer oder Investor? Das müssen Sie wissen:
Sanierungsrechtliche Genehmigungen
Veränderungen hinsichtlich des Grundstücks, z.B. Veräußerungen, bauliche Maßnahmen oder Miet- und Pachtverträge sind nach § 144 Baugesetzbuch genehmigungspflichtig (siehe nächster Absatz). Außerdem steht der Stadt Brunsbüttel ein allgemeines Vorkaufsrecht zu.
Ausgleichsbetrag
Falls sich der Bodenwert durch die Sanierung erhöht, kann die Stadt spätestens nach Abschluss der Sanierung einen Ausgleichsbetrag gemäß §154 Baugesetzbuch erheben. Dieser kann unter gewissen Umständen auch schon vorzeitig bezahlt werden.
Informationen zum Ausgleichsbetrag, zu Genehmigungen und alles weitere rund um die Sanierung finden Sie im Sanierungs-FAQ.
43 Hektar
Sanierungsgebiet
seit Juli 2018
Sanierungsgebiet
bereits 6,8 Mio. Euro Städtebauförderungsmittel bewilligt
ORTSENTWICKLUNG
BEAMTENVIERTEL
BRUNSBÜTTEL
Interaktive Karte Sanierungsgebiet
Auf der interaktiven Karte sehen Sie die Einzelmaßnahmen im Rahmen der Ortsentwicklung und den Bereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes. Klicken Sie auf die grünen Bereiche und Pinnadeln, um weitere Informationen zur jeweiligen Einzelmaßnahme zu erhalten.
"Gartenstadt Beamtenviertel - zentral Wohnen und Geschichte weiterleben"
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Veranstaltung 26.11.20: Sicheres und energiesparendes Zuhause
26.11.2020, 18.00 bis 19.30 Uhr. Die Veranstaltung findet ausschließlich online statt.
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Am Tag des offenen Denkmals am 13. September 2020 informieren der Sanierungsträger GOS mbH und das Sanierungsmanagement über das Verfahren und Angebote an die Bürger....
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Das neue Gestaltungshandbuch wird ein bedeutendes Steuerungsinstrument für den Erhalt und die Weiterentwicklung eines harmonischen, qualitätsvollen und historischen Stadtbildes sein. In der weiteren Vorbereitung und...
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Sanierungsrechtliche Genehmigungen
Veränderungen hinsichtlich des Grundstücks, z.B. Veräußerungen, bauliche Maßnahmen oder Miet- und Pachtverträge sind nach § 144 Baugesetzbuch genehmigungspflichtig (siehe nächster Absatz). Außerdem steht der Stadt Brunsbüttel ein allgemeines Vorkaufsrecht zu.
Ausgleichsbetrag
Falls sich der Bodenwert durch die Sanierung erhöht, kann die Stadt spätestens nach Abschluss der Sanierung einen Ausgleichsbetrag gemäß §154 Baugesetzbuch erheben. Dieser kann unter gewissen Umständen auch schon vorzeitig bezahlt werden.
Informationen zum Ausgleichsbetrag, zu Genehmigungen und alles weitere rund um die Sanierung finden Sie im Sanierungs-FAQ.